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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Nexus/Teufelsküche
Gerd Bastel
Zollergasse 13
1070 Wien
0043 1 585 27 89
0043 1 585 27 89 01
office@nexus.co.at
ATU 42810507
(in weiterer Folge 'Nexus' genannt)
Gültig ab dem 1. März 2009
1. Geltungsbereich
1.1
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem
Vertragsabschluß zwischen dem Verbraucher und Nexus gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Teilnehmer
Nexus schließt Verträge mit Verbrauchern ab, die
a. unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das
18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b. juristischen Personen jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich oder Deutschland.
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von
Nexus angenommen wurde, ist Nexus binnen einer angemessenen Frist
zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
3. Vertragsgegenstand
Nexus liefert die vom Kunden bestellten Waren oder Dienstleistungen nach
Angebotsannahme und Bezahlung. Sollte
Nexus nachträglich erkennen, dass sich bei Nexus z.B. ein Fehler bei
den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit
eingeschlichen hat, wird Nexus den Verbraucher hiervon umgehend
informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen
nochmals bestätigen. Andernfalls ist Nexus zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
4. Vertragsabschluß/Rückgabegarantie
4.1
Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung
kommt ohne Erklärung gegenüber dem Verbraucher, der das
Vertragsangebot abgegeben hat, bereits durch faktisches Entsprechen
durch Nexus zustande.
4.2
Innerhalb einer Wiederrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der
Verbraucher die Ware ohne Angabe von Gründen an Nexus
zurückschicken (=Widerrufs- oder Rückgaberecht). Für eine Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Vorraussetzung ist,
dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist sowie die
Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der Versendung
sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden. Hat der Kunde die Ware
fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, zahlt Nexus
umgehend den bereits entrichteten Kaufpreis zurück.
4.3
(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung
bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt 10 Werktage, wobei der Samstag nicht
als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von
Waren mit dem Tag Ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach §5d Abs. 2
KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in nach §5d Abs. 2 KSchG genannten Zeitpunkten.
Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb
dieser nicht nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung
der Information durch den Unternehmer die in §5d Abs. 2 KSchG
genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrecht.
4.4
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben
Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird.
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der
Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der
Unternehmer keinen Einfluss hat,
3. Waren, die nach Verbraucherspezifikationen angefertigt
werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften,
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
4.5
Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte Nexus nach Vertragsabschluß feststellen, dass die Ware oder
Dienstleistung nicht mehr bei Nexus verfügbar ist oder aus rechtlichen
Gründen nicht geliefert werden kann, kann Nexus entweder eine in
Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten, oder
vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des
Rücktritts erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen
nach Eingang des Verbraucherangebots. Bereits erhaltene Zahlungen wird
Nexus umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Nexus
oder den Verbraucher erstatten.
5. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers.
6. Preis
6.1
Der Verbraucher kann den jeweils ausgewiesenen Betrag in Euro
bezahlen. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware
die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand,
Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige
Mehrwertsteuer etc.
6.2
Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für Bestellungen im Online-Shop.
7. Zahlungsweise
Grundsätzlich erfolgt der Versand der bestellten Waren per
Vorauskassa, Nachnahme oder ähnlichen e-commerce Zahlungsvarianten. Bis zur
vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Nexus.
8. Gewährleistung
8.1
Nexus gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes
nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche
Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
8.2
Ergänzend hat der Verbraucher potentiell Ansprüche aus
Garantieerklärungen der Hersteller vieler technischer Produkte, die den
Produkten beigefügt werden. Der Verbraucher hat die Ware umgehend
nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu
überprüfen dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und
wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden.
Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung
des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
8.3
Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird Nexus umgehend
nachliefern. Im Übrigen hat Nexus zunächst das Recht, entweder die
mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware an Nexus zur Verbesserung
zu senden. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt
keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Verbraucher berechtigt,
entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten
(Wandlung).
8.4
Nexus haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese entweder im
Katalog oder in der Homepage ausdrücklich als zugesichert oder als
"Garantie" gekennzeichnet sind.
8.5
Nexus übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei
ihr bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird
dies ausdrücklich mit dem Verbraucher so vereinbart.
8.6
Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden,
die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche
Beanspruchung der Ware seitens des Verbrauchers zurückzuführen sind
sowie nicht für Verschleißteile.
9. Haftung
Nexus haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden,
ausgenommen Personenschäden und eine mögliche Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
10. Datenschutz
10.1
Nexus gewährleistet, dass sie die von Bestellungen anfallenden
Verbraucherdaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der
Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen
Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. Nexus wird
Verbraucherdaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen
weitergeben. Soweit der Verbraucher eine Datennutzung für interne
Zwecke von Nexus nicht möchte, ist der Verbraucher berechtigt, dieser
Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an
office@nexus.co.at zu wiedersprechen.
10.2
Nexus wird Verbraucherdaten nicht über die Ziffer 10.1 geregelten
Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
11. Rechtswahl
11.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Nexus und Verbraucher sowie
auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht
Anwendung.
11.2
die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des
Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Verbraucher einen
Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit des Verbrauchers zugerechnet werden kann
(Verbrauchervertrag) und wenn der Verbraucher die zum Abschluss des
Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines
gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
12. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so
soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen
Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck
gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche
gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke
aufweist.
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