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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nexus/Teufelsküche
Gerd Bastel
Zollergasse 13
1070 Wien
0043 1 585 27 89
0043 1 585 27 89 01
office@nexus.co.at
ATU 42810507
(in weiterer Folge 'Nexus' genannt)
Gültig ab dem 1. März 2009


1. Geltungsbereich
1.1
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen dem Verbraucher und Nexus gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Teilnehmer
Nexus schließt Verträge mit Verbrauchern ab, die
a. unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b. juristischen Personen jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich oder Deutschland.
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Nexus angenommen wurde, ist Nexus binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand
Nexus liefert die vom Kunden bestellten Waren oder Dienstleistungen nach Angebotsannahme und Bezahlung. Sollte Nexus nachträglich erkennen, dass sich bei Nexus z.B. ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Nexus den Verbraucher hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Nexus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluß/Rückgabegarantie
4.1
Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt ohne Erklärung gegenüber dem Verbraucher, der das Vertragsangebot abgegeben hat, bereits durch faktisches Entsprechen durch Nexus zustande.
4.2
Innerhalb einer Wiederrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Verbraucher die Ware ohne Angabe von Gründen an Nexus zurückschicken (=Widerrufs- oder Rückgaberecht). Für eine Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Vorraussetzung ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, zahlt Nexus umgehend den bereits entrichteten Kaufpreis zurück.
4.3

(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt 10 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag Ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach §5d Abs. 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in nach §5d Abs. 2 KSchG genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser nicht nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Information durch den Unternehmer die in §5d Abs. 2 KSchG genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrecht.

4.4
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird.
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
3. Waren, die nach Verbraucherspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften,
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen

4.5
Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte Nexus nach Vertragsabschluß feststellen, dass die Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Nexus verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Nexus entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten, oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Verbraucherangebots. Bereits erhaltene Zahlungen wird Nexus umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Nexus oder den Verbraucher erstatten.

5. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers.

6. Preis
6.1
Der Verbraucher kann den jeweils ausgewiesenen Betrag in Euro bezahlen. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.

6.2
Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für Bestellungen im Online-Shop.

7. Zahlungsweise
Grundsätzlich erfolgt der Versand der bestellten Waren per Vorauskassa, Nachnahme oder ähnlichen e-commerce Zahlungsvarianten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Nexus.

8. Gewährleistung
8.1
Nexus gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
8.2
Ergänzend hat der Verbraucher potentiell Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller vieler technischer Produkte, die den Produkten beigefügt werden. Der Verbraucher hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
8.3
Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird Nexus umgehend nachliefern. Im Übrigen hat Nexus zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware an Nexus zur Verbesserung zu senden. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Verbraucher berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).
8.4
Nexus haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese entweder im Katalog oder in der Homepage ausdrücklich als zugesichert oder als "Garantie" gekennzeichnet sind.
8.5
Nexus übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei ihr bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird dies ausdrücklich mit dem Verbraucher so vereinbart.
8.6
Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Verbrauchers zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

9. Haftung
Nexus haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden, ausgenommen Personenschäden und eine mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz
10.1
Nexus gewährleistet, dass sie die von Bestellungen anfallenden Verbraucherdaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. Nexus wird Verbraucherdaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Soweit der Verbraucher eine Datennutzung für interne Zwecke von Nexus nicht möchte, ist der Verbraucher berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an office@nexus.co.at zu wiedersprechen.
10.2
Nexus wird Verbraucherdaten nicht über die Ziffer 10.1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

11. Rechtswahl
11.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Nexus und Verbraucher sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung.
11.2
die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Verbraucher einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verbrauchers zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Verbraucher die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

12. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
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